Wir bieten Ihnen im Altenheim Stift St. Veit folgende Arten der Pflege und Betreuung an:
Gemeinsamer Jahresbetrag für Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Zum 1. Juli 2025 werden mit § 42a SGB XI die Leistungsbeträge der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege zu einem ‚Gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege‘ zusammengefasst. Damit steht für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege ab dem 1. Juli 2025 ein kalenderjährlicher Gesamtleistungsbetrag in Höhe von 3.539 Euro zur Verfügung, den die Anspruchsberechtigten nach ihrer Wahl flexibel für beide Leistungsarten einsetzen können. Die bisherigen unterschiedlichen Übertragungsregelungen zwischen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege entfallen damit.
Gleichzeitig werden die geltenden Voraussetzungen bei der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege angeglichen. So wird die zeitliche Höchstdauer der Verhinderungspflege auf bis zu acht Wochen im Kalenderjahr angehoben und damit der zeitlichen Höchstdauer der Kurzzeitpflege angeglichen werden*. Zudem entfällt ab dem 1. Juli 2025 das Erfordernis einer sechsmonatigen Vorpflegezeit vor der erstmaligen Inanspruchnahme von Verhinderungspflege. Damit kann der Anspruch auf Verhinderungspflege – ebenso wie bereits der Anspruch auf Kurzzeitpflege –unmittelbar ab Vorliegen von mindestens Pflegegrad 2 genutzt werden.
* Die konkrete maximale Dauer der Kurzzeitpflege variiert je Tagessatz und Einrichtung. (Vergleiche Download Heimkosten)
Stationärer Heimplatz
Im Rahmen der stationären Pflege und Betreuung übernehmen wir alle pflegerisch und medizinisch notwendigen Leistungen sowie die soziale Betreuung bei Ihnen und/oder ihrem Angehörigen auf Dauer.
Zur Einsicht unserer Leistungen steht Ihnen unser Regelleistungsverzeichnis zur Verfügung.
Betreuung & Aktivierung
Nach § 43 b SGB XI haben alle Pflegebedürftigen in stationären Pflegeeinrichtungen Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung, die über die nach Art und Schwere der Pflegebedürftigkeit notwendige Versorgung hinausgeht. Diese Betreuung und Aktivierung wird durch speziell ausgebildete Betreuungskräfte angeboten und von der Einrichtung direkt pauschal mit der Pflegekasse abgerechnet, so dass für den Bewohner und seine Angehörigen keine zusätzlichen Kosten entstehen.



